| WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen |
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Wer ein Funknetz betreibt, muss es gegen Missbrauch absichern. Nach einem Urteil des BGH haften Anschlussinhaber aber nur beschränkt.  Mit Spannung war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet worden: Muss der Anschlussinhaber haften, wenn ohne sein Wissen über seinen Funknetzanschluss Musikstücke illegal getauscht werden? Die Karlsruher Richter entschieden sich salomonisch: Sie bejahen eine Haftung des Anschlussinhabers, er ist aber nicht zu Schadenersatz verpflichtet.   Wir bieten Ihnen die rechtssichere Absicherung Ihres WLANs an   |



